Google Löschantrag
Stand: 29.11.2022
Mithilfe des Google Löschantrags haben Suchmaschinennutzer die Möglichkeit, die Suchmaschine Google zur Löschung von Inhalten von den Search Engine Result Pages (SERP) aufzufordern, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Diese Option wird Nutzern seit Mai 2014 eingeräumt, um den geltenden Datenschutzrichtlinien zu entsprechen. Der Google Löschantrag ist keinesfalls mit dem über die Google Search Console erreichbaren System zur Meldung von Webseiten zu verwechseln, welches genutzt wird, um die Löschung einer gesamten Webseite vom Index der Suchmaschine zu erwirken.
Definition
Mithilfe des Google Löschantrags haben Suchmaschinennutzer die Möglichkeit, die Suchmaschine Google zur Löschung von Inhalten von den Suchergebnisseiten aufzufordern, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Diese Option wird Nutzern seit Mai 2014 eingeräumt, um den geltenden Datenschutzrichtlinien zu entsprechen. Anders als das System zur Meldung von Webseiten, die unlautere Praktiken wie Spam oder Malware anwenden, führt das Einreichen des Google Löschantrags nicht zur Löschung einer gesamten Webseite vom Index der Suchmaschine, sondern bewirkt nur die Löschung einzelner Suchergebnisse auf den SERPs. Die Suchmaschine Google steht immer wieder in der Kritik, da ihr Vorgehen und die platzierten Ergebnisse vor allem in Europa oftmals gegen geltendes Recht verstoßen. Besonders oft betroffen sind dabei das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. Dabei stehen nicht nur die Ergebnisse auf den Suchergebnisseiten, sondern auch Google-Dienste wie Suggest oder Street View im Verdacht, gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen.
Hintergrund
Die Suchmaschine Google steht immer wieder in der Kritik, da ihr Vorgehen und die platzierten Ergebnisse vor allem in Europa oftmals gegen geltendes Recht verstoßen. Besonders oft betroffen sind dabei das Urheberrecht und das Datenschutzrecht. So verstößt beispielsweise das Einbetten redaktioneller Inhalte in die Suchergebnisse auf der Suchergebnisseite in vielen Fällen gegen das Urheberrecht, der Dienst Google Street View zog unzählige Klagen aufgrund von Verletzungen gegen das Persönlichkeitsrecht und Verletzungen der Privatsphäre nach sich. Auch das Feature Google Suggest bewirkte viele Klagen gegen den amerikanischen Konzern, da die Vorschläge des Dienstes vor allem Personen des öffentlichen Lebens leicht mit Skandalen in Verbindung brachte.
Seit Mai 2014 räumt der Konzern Google Einzelpersonen nun die Möglichkeit ein, einen Löschantrag einzureichen, falls Inhalte auf den Suchergebnisseiten gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen.
Einen Löschantrag stellen
Sehen Privatpersonen ihre Persönlichkeitsrechte auf den Suchergebnisseiten der Suchmaschine Google verletzt, haben sie die Möglichkeit ein von Google selbst bereitgestelltes Formular zur Löschung personenbezogener Daten auszufüllen und einzuschicken. Für den Erfolg des Löschantrags ist eine genaue Dokumentation der widerrechtlichen Umstände insbesondere durch die Angabe der Links, auf den die Verletzung stattfindet, notwendig. Auch der vollständige Name der betroffenen Person ist für die Bearbeitung den Antrags und für dessen Erfolg erforderlich. Bereits am Tag der Veröffentlichung des Löschantrags und der neuen Möglichkeit zur Löschung von Inhalten wurden mehr als 12.000 Anträge von Einzelpersonen eingereicht.
Bedeutung für Suchmaschinen
Die Möglichkeit zur Löschung von Inhalten auf Suchmaschinenergebnisseiten muss nicht nur von Google sondern von allen Suchmaschinen gewährleistet werden. Es ist zu beachten, dass sich die Löschung von Inhalten nur auf die Länderversionen der Suchmaschinen beziehen. Wenn also Inhalte auf den Ergebnisseiten der deutschen Version nach dem Einreichen eines Löschantrags entfernt werden, können diese Inhalte durchaus noch in anderen Länderversionen gefunden werden.
In Hinblick auf die Zukunft lässt sich davon ausgehen, dass Suchmaschinen und andere große Webanbieter wie beispielsweise sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter mit weiterer Kritik hinsichtlich ihrer Datenschutzmaßnahmen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen und daraus resultierend mit weiteren Einschränkungen rechnen müssen.
Wann löscht Google Einträge?
Google löscht Einträge aus seinem Suchindex, wenn es benachrichtigt wird, dass die Seite vom Eigentümer der Website entfernt wurde.
Google entfernt Seiten in der Regel nur dann aus seinen Suchergebnissen, wenn es einen gültigen Antrag auf Entfernung von Urheberrechten erhält. Ein Website-Eigentümer kann bei Google die Entfernung einer Seite aus den Suchergebnissen beantragen, wenn er der Meinung ist, dass die Seite sein Urheberrecht verletzt.
Wenn Google einen Antrag auf Entfernung erhält, prüft es die Seite, um sicherzustellen, dass sie die Voraussetzungen für die Entfernung erfüllt. Wenn die Seite die Anforderungen erfüllt, wird sie von Google aus den Suchergebnissen entfernt.
Wie kann man bei Google Einträge löschen lassen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Einträge bei Google zu löschen. Eine Möglichkeit ist, jeden Eintrag einzeln über die Google-Kontoeinstellungen zu löschen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Google Takeout-Service zu nutzen, um alle Ihre Daten, einschließlich der gelöschten Einträge, zu exportieren und sie dann auf einmal zu löschen. Und schließlich können Sie das Tool zum Löschen des Google-Suchverlaufs verwenden, um Ihren gesamten Suchverlauf zu löschen.
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